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RMV-Entschädigung bei Zugausfall & Verspätung: So beantragen Sie sie online

Welche Entschädigung steht mir beim RMV zu?

Für Nahverkehrszüge im RMV (S-Bahn, RegionalBahn, RegionalExpress) gelten die EU-Fahrgastrechte nach Verordnung (EU) 2021/782: Ab 60 Minuten Verspätung an Ihrem Zielort erhalten Sie 25 % des gezahlten Fahrpreises zurück, ab 120 Minuten 50 %. Beträge unter 4 € werden nicht ausgezahlt (Bagatellgrenze).

Bei Zeitkarten (Wochen-, Monats-, Jahreskarte) gilt eine Pauschale: 1,50 € pro Verspätungsfall ohne 1.-Klasse-Zuschlag, 2,25 € mit — gesammelt einzureichen, bis mindestens 4 € erreicht sind.

Zug ausgefallen und Fahrt nicht angetreten?

Wenn wegen eines Ausfalls oder einer erwarteten Verspätung von über 60 Minuten die gesamte Fahrt sinnlos geworden ist, können Sie die Reise abbrechen oder gar nicht erst antreten — und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen. Das gilt auch für die bereits zurückgelegte Strecke und die Rückfahrt zum Startbahnhof.

Wie stelle ich den Antrag?

RMV-Fahrkarten werden über das offizielle Formular „Antrag auf Entschädigung/Erstattung“ abgewickelt. Es muss vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit der Fahrkarte im Original (bzw. dem HandyTicket-Beleg) an die RMV Servicegesellschaft mbH, Postfach 11 15 42, 60050 Frankfurt am Main geschickt werden.

Mit unserem kostenlosen Assistenten füllen Sie genau dieses Formular digital aus: geführte Fragen, IBAN-Prüfung, Unterschrift per Finger, fertiges PDF mit allen Anlagen. Empfohlene Frist: 3 Monate; spätestens ein Jahr nach Ablauf der Fahrkartengültigkeit.

Was ist mit kleineren Verspätungen?

Unter 60 Minuten greifen die EU-Fahrgastrechte nicht. Der RMV bietet aber freiwillig die 10-Minuten-Garantie (Mobilitätsgarantie) — mit eigenen Regeln und niedrigeren Beträgen, dafür auch für U-Bahn, Tram und Bus.