FairFahrt

VIAS-Verspätung: Erstattung & Entschädigung online beantragen

Ihre Rechte bei VIAS-Zügen

VIAS betreibt im RMV-Gebiet unter anderem die Rheingaulinie (RB10) und die Odenwaldbahn. Als Eisenbahnverkehr gelten die vollen EU-Fahrgastrechte: 25 % Entschädigung ab 60 Minuten Verspätung am Ziel, 50 % ab 120 Minuten, volle Erstattung bei sinnlos gewordener Fahrt und Taxi bis 120 € beim Ausfall des letzten Zuges des Tages.

Der Vorteil: VIAS akzeptiert E-Mail

Anders als beim postalischen RMV-Weg können Sie VIAS-Fälle direkt per E-Mail an [email protected] einreichen — mit dem ausgefüllten, unterschriebenen Formular und den Nachweisen als Anhang. Genau dafür ist dieser Assistent gebaut: Er erzeugt ein einziges PDF mit Antrag, Ticket-Nachweis und Quittungen und öffnet eine vorausgefüllte E-Mail.

Welche Nachweise braucht VIAS?

Beim HandyTicket den Einzel- oder Sammelbeleg (Screenshot oder PDF aus der App), bei Papierfahrkarten das Original bzw. eine gut lesbare Kopie, beim eTicket die Chipkartennummer samt Beleg. Für Taxi oder Übernachtung immer die Quittung.